Rechtsprechung
VG Aachen, 28.11.2013 - 3 L 571/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, Fahranfänger, Aufbauseminar
- openjur.de
Aufbauseminar; Fahranfanger; Verkehrsverstoß als Radfahrer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Aufbauseminar; Fahranfanger; Verkehrsverstoß als Radfahrer
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Fahranfängers zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgrund eines Rotlichtverstoßes mit einem Fahrrad
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Aufbauseminar für Fahranfänger wegen Verkehrsverstoß als Radfahrer
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahranfänger - Rotlichverstoß mit Fahrrad - Aufbauseminar?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Aufbauseminar nach Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad in der Probezeit
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrsverstoß als Radfahrer und die Anordnung eines Aufbauseminars
- Jurion (Kurzinformation)
Verpflichtung eines Fahranfängers zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgrund eines Rotlichtverstoßes mit einem Fahrrad
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2008 - 10 S 1669/07
Aufbauseminar für Fahrradfahrer, der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist - …
Auszug aus VG Aachen, 28.11.2013 - 3 L 571/13
vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2008 - 10 S 1669/07 -, juris Rdnr. 25 ff.; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Bschluss vom 23. November 2011 - 9 K 2511/11 -, juris, Rdnr. 5. - VG Karlsruhe, 23.11.2011 - 9 K 2511/11
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger nur bei kausaler Verknüpfung …
Auszug aus VG Aachen, 28.11.2013 - 3 L 571/13
vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2008 - 10 S 1669/07 -, juris Rdnr. 25 ff.; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Bschluss vom 23. November 2011 - 9 K 2511/11 -, juris, Rdnr. 5.
- VG Bayreuth, 31.03.2020 - B 1 K 19.712
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule
Soweit er von den ihm in diesen Verfahren zustehenden Rechtsschutzmöglichkeiten - aus welchen Gründen auch immer - keinen Gebrauch gemacht hat, muss der Kläger die belastende Bußgeldentscheidung solange gegen sich gelten lassen, wie sie selbst nicht im Wege der Wiederaufnahme aufgehoben worden ist oder nicht mehr verwertet werden darf (…vgl. Trésoret in Freymann/Wellner, juris-PK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016 (Stand 2.10.2018), § 2 a StVG Rn. 145;… VG Gelsenkirchen, B.v. 24.9.2015 - 7 L 1851/15 - juris Rn. 6; VG Aachen, B.v. 28.11.2013 - 3 L 571/13 - juris Rn. 11).